WhistleB unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der
Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit sicheren Meldekanälen, der Möglichkeit anonymer Meldungen, kontrollierten Zugriffsrechten und einer strukturierten Dokumentation aller Fallaktivitäten.
Seit Juli 2023 sind Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Meldungen müssen innerhalb von sieben Tagen bestätigt, von unparteiischen, benannten Personen bearbeitet und innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung beantwortet werden. Die Identität der hinweisgebenden Person ist vertraulich zu behandeln, Meldungen müssen dokumentiert werden und sowohl mündliche als auch schriftliche Meldungen müssen möglich sein. Auf Wunsch muss außerdem ein persönliches Treffen angeboten werden.
WhistleB unterstützt mündliche Meldungen über IVR und Live-Telefonie, die als Zusatzoptionen für alle Abonnements verfügbar sind. Hinweisgeber können über die sichere Dialogfunktion ein persönliches Treffen anfragen. Telefonisch oder persönlich eingegangene Meldungen lassen sich der Fallakte hinzufügen, sodass alle Meldungen zentral in einem System dokumentiert werden. Anonyme Meldungen gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus: Das HinSchG empfiehlt sie, schreibt sie jedoch nicht verpflichtend vor. WhistleB bietet Fallbearbeitern Transparenz über Eingangsbestätigungen und Folgemaßnahmen und unterstützt Teams dabei, die Fristen von sieben Tagen für die Eingangsbestätigung sowie drei Monaten für die Rückmeldung zuverlässig einzuhalten.