
Die wichtigsten Kennzahlen für Benchmarking in Europa
Whistleblowing-Statistiken aus EuropaErst vor relativ kurzer Zeit hat die Europäische Union Bestimmungen zum Thema Whistleblowing erlassen. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern wurde 2019 verabschiedet und ist noch im selben Jahr in Kraft getreten, nachdem das Europäische Parlament mehrfach eine koordinierte Gesetzgebung in diesem Bereich verlangt hatte.
Einige Länder (Niederlande, Irland, Italien und viele andere) hatten den Schutz von Hinweisgebern bereits in ihre nationalen Gesetze aufgenommen, aber der Schutz war in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Andere Länder, wie Frankreich mit dem Loi Sapin II im Jahr 2016 und Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das 2023 in Kraft trat, nahmen ein höheres Niveau des Hinweisgeberschutzes in ihre nationalen Gesetze auf. Die EURichtlinie zum Schutz von Hinweisgebern legt klare Mindeststandards für die Sicherheit in ganz Europa fest und beabsichtigt, den Schutz in den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen.
Nun, da die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie verabschiedet hat – einige davon sind umfassender als die Richtlinie, andere setzen die Richtlinie direkt um – wie hat sie sich auf die europäischen Länder und auf in der EU tätige Unternehmen ausgewirkt? Unternehmen mit einem leistungsfähigen und zuverlässigen internen Meldeprogramm verfügen über Echtzeitinformationen rund um aufkommende Risiken und um die kulturelle Integrität ihrer Belegschaft und in ihren Lieferketten zu verstehen. Wir empfehlen den Leserinnen und Lesern dieses Whitepapers, die hier ermittelten Kennzahlen mit denen ihres Unternehmens zu vergleichen.

Methodik
Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung veröffentlichen wir erstmals die wichtigsten Benchmarking-Daten auf europaweiter Ebene, jedoch ohne das Vereinigte Königreich. Jeder Kennwert spiegelt Daten aus dem Jahr 2024 wider, die von Unternehmen mit Hauptsitz in Europa übermittelt wurden. Das bedeutet, dass einige der Meldungen auch außerhalb Europas erfolgt sein können.
Aus Gründen der statistischen Genauigkeit haben wir für unsere Analyse nur Unternehmen berücksichtigt, die 2024 10 oder mehr Meldungen erhalten haben. Um zu verhindern, dass statistische Ausreißer die Datenlage verfälschen, berechnen wir die einzelnen Benchmarking-Kennwerte je Unternehmen und ermitteln dann den Medianwert für die gesamte Stichprobe.
Im vollständigen NAVEX Regional Whistleblowing and Incident Management Benchmark Report 2025 werden 10 verschiedene Benchmarking-Kennwerte aus vier globalen Regionen umfassend analysiert. Die meisten Kennzahlen werden hierbei nach Region des Unternehmenssitzes und nach Herkunftsregion der Meldung dargestellt.
Wichtige Erkenntnisse
Alle Kennzahlen spiegeln den durchschnittlichen Meldewert (MRV) wider.
- 0.70
Europa* (*Europa ohne Vereinigtes Königreich)
- 1.75
Nordamerika
- 1.57
Global

Anhand des Kennwerts Meldungen pro 100 Beschäftigte lässt sich für Unternehmen aller Größen die Gesamtanzahl der eindeutigen Kontakte über alle Meldekanäle vergleichen.
Unternehmen mit Sitz in Europa (ohne Vereinigtes Königreich) hatten hier für 2024 einen Durchschnittswert von 0,70 Meldungen pro 100 Beschäftige zu verzeichnen. Im Vergleich dazu betrug der Durchschnittswert bei in Nordamerika ansässigen Unternehmen 1,75 Meldungen pro 100 Beschäftigte. Global betrachtet lag der Durchschnittswert bei 1,57 Meldungen pro 100 Beschäftigte.
Berechnung: Nehmen Sie die Gesamtanzahl aller Meldungen, die über alle Kanäle eingegangen sind, teilen Sie diese durch die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens und multiplizieren Sie dann das Ergebnis mit 100. Für einen validen Vergleich mit den von uns berechneten Kennwerten sollten alle Meldungen berücksichtigt werden.
Anonyme Melderate
Alle Kennzahlen spiegeln den durchschnittlichen Meldewert (MRV) wider.
- 59%
Europa*
- 52%
Nordamerika
- 54%
Global

Der Vergleichswert anonyme Melderate zeigt den Anteil der Meldungen, die ohne Information zur Identität des Meldenden erfolgt sind.
Unternehmen mit Sitz in Europa (ohne Vereinigtes Königreich) hatten hier 2024 im Durchschnitt eine anonyme Melderate von 59 % zu verzeichnen. In Nordamerika lag der Durchschnittswert für die anonyme Melderate bei 52 %. Der globale Durchschnittswert lag bei 54 %.
Berechnung: Um den prozentualen Anteil der anonymen Meldungen zu berechnen, teilen Sie die Anzahl der anonym eingereichten Meldungen durch die Gesamtanzahl der anonymen und namentlichen Meldungen.
Anteil begründeter Meldungen
Medianwert der Meldungen, abgeschlossene Fälle
- 48%
Europa*
- 45%
Nordamerika
- 46%
Global

Die Substantiierungsrate ist der Durchschnittswert der namentlich und anonym gemeldeten Fälle, die als begründet oder teilweise begründet eingestuft und abgeschlossen wurden. Ein hoher Anteil begründeter Meldungen bedarf in der Regel einer gut informierten Belegschaft, die fundierte Meldungen einreicht, sowie effektiver Untersuchungsprozesse.
Unternehmen mit Sitz in Europa (ohne Vereinigtes Königreich) konnten im Durchschnitt 48 % der Fälle als begründet abschließen. In Nordamerika verzeichneten die Unternehmen einen Durchschnittswert von 45 %. Global betrachtet lag der Anteil bei 46 %.
Berechnung: Dividieren Sie die Anzahl aller vollständig oder teilweise begründeten Meldungen durch die Gesamtzahl der Meldungen, die als begründet, teilweise begründet oder unbegründet abgeschlossen wurden. Zu beachten ist außerdem, dass wir die Kategorie „unzureichende Informationen“ bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt haben.
Die wichtigsten Risikokategorien

Die Risikokategorien der Meldungen umfassen insgesamt sechs Kategorien von Fehlverhalten: Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, Geschäftsintegrität, Verhalten am Arbeitsplatz, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Missbrauch oder Veruntreuung von Vermögenswerten und „Sonstiges“. Den sechs Risikokategorien sind insgesamt 24 Risikotypen untergeordnet. Für weitere Informationen empfehlen wir, unseren vollständigen Regionalen Hinweisgeber und Vorfallsmanagement Benchmark-Bericht herunterzuladen.
Der Kennwert Risikokategorie bietet einen großen Interpretationsspielraum. Aus unserer Sicht empfiehlt es sich für die Leserinnen und Leser, diese Werte mit denen Ihrer Programme und Abläufe im Unternehmen zu vergleichen.
Berechnung: Zuerst sollte jede Meldung einer der sechs Risikokategorien oder den 24 Risikotypen zugeordnet werden, die im Anhang unserer detaillierten Berichte näher definiert sind. Dividieren Sie dann die Anzahl der Meldungen in jeder der sechs Kategorien durch die Gesamtanzahl der Meldungen. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Werte zusammen nicht unbedingt 100 % ergeben, wenn wir den Durchschnittswert der einzelnen Kategorien nutzen
Die Berichtsrisikokategorien sind nachstehend definiert:
Verhalten am Arbeitsplatz (zuvor HR, Diversität und Respekt am Arbeitsplatz) umfasst Meldungen, bei denen es meist um Mitarbeiterbeziehungen und Fehlverhalten von Beschäftigten geht. Zu den Risikotypen gehören Diskriminierung, Belästigung, Umgang am Arbeitsplatz, Vergeltung, Vergütung und Zusatzleistungen, Drogenmissbrauch und allgemeine oder sonstige Personalangelegenheiten.
In die Kategorie Geschäftsintegrität fallen Meldungen, die sich auf den Umgang des Unternehmens mit Dritten, Daten, Gesetzen, Vorschriften, Patienten oder Kunden beziehen.
Unter Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung werden Meldungen zu diesen Aufgaben im Unternehmen erfasst (z. B. zu Finanzvergehen, internen Kontrollen, Prüfungen).
Fazit
Während es keine „richtigen“ Ergebnisse für Benchmarking-Daten gibt, können Unternehmen diese Informationen verwenden, um besser zu beurteilen, wo sie sich im Vergleich zu ihren lokalen, regionalen und globalen Kollegen befinden, und diese Informationen verwenden, um Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Programme in Erwägung zu ziehen. Die Untersuchung der Unterschiede zwischen Europa, dem Vereinigten Königreich, dem Asien-Pazifik-Raum und Nordamerika bietet wertvolle Einblicke, wie sich kulturelle Unterschiede und die einzigartige Zusammensetzung dieser Regionen auf Whistleblowing-Meldungen auswirken können.
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