Was ist der Zweck der Richtlinie?
Die wichtigsten Bestandteile der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, die für öffentliche und private Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten gilt, beziehen sich auf den Schutz aller Hinweisgeber, die einen Verstoß gegen das EU-Recht melden. Eine der Hauptanforderungen ist die Einrichtung interner Meldekanäle und -verfahren, zu deren Nutzung die Gesetzgebung Whistleblower ermutigt und ihnen dabei Zugang zu einer Reihe von rechtlichen, finanziellen und psychologischen Hilfen verschafft. Die Richtlinie weitet den Schutz von Hinweisgebern auch auf Praktikanten, Freiwillige und Selbstständige (zusätzlich zu den Arbeitnehmern) aus. Alles in allem unternimmt die neue EU-Richtlinie wichtige Schritte, um Hinweisgeber zu stärken und zu schützen.
Welche Schutzmechanismen bietet die Richtlinie?
Die neuen Vorschriften erfordern die Schaffung sicherer Kanäle für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer – privaten oder öffentlichen – Organisation als auch gegenüber Behörden. Diese sollten so konzipiert und umgesetzt werden, dass die Vertraulichkeit für den Hinweisgeber, die in der Meldung genannte Person und alle in der Meldung genannten Dritten gewährleistet ist.
Von den Organisationen wird erwartet, dass sie den Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigen und „der meldenden Person innerhalb eines angemessenen Zeitraums von höchstens drei Monaten eine Rückmeldung zukommen lassen“.
Die Richtlinie schützt Whistleblower vor Entlassung, Degradierung und anderen Formen der Vergeltung und verpflichtet die nationalen Behörden, die Bürger zu informieren und Beamte darin zu schulen, wie sie mit Whistleblowing umgehen sollen.
In der Richtlinie werden auch die Gründe für die Gewährung des Schutzes dargelegt. Im Gegensatz zum Schutz von Hinweisgebern in anderen Ländern muss ein Arbeitnehmer nach der EU-Richtlinie lediglich „berechtigte Gründe“ für die Annahme haben, dass die von ihm gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen (sofern diese in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen).
Wer wird durch die Richtlinie geschützt?
Die Richtlinie gilt für Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor, darunter
- Staatsbedienstete,
- Selbstständige,
- Aktionäre,
- Führungskräfte,
- Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane,
- Freiwillige,
- bezahlte oder unbezahlte Praktikanten,
- Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und Lieferanten,
- Personen, die Verstöße während eines Einstellungsverfahrens melden,
- ehemalige Arbeitnehmer.
Welche Organisationen sind von der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern betroffen?
Organisationen mit einer Rechtspersönlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat, die mindestens 50 Beschäftigte haben und im öffentlichen oder privaten Sektor tätig sind, müssen die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern erfüllen. Zudem gilt sie auch für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Selbst wenn Ihre Organisation diese Kriterien nicht erfüllt, müssen Sie die Richtlinie möglicherweise trotzdem einhalten. Einige Mitgliedstaaten können den Geltungsbereich auf kleinere Organisationen ausweiten - insbesondere, wenn diese Tätigkeiten das Gesundheitswesen oder die Umwelt betreffen.
Was ist, wenn meine Organisation in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig ist?
Nach dem Wortlaut der Rechtsvorschriften gibt es keine Rechtsgrundlage, die in jedem betroffenen Land eine eigene Einrichtung für Whistleblower vorschreibt. Sollte die Gesetzgebung eines Mitgliedstaates eine Grundlage für diese Anforderung schaffen, können Sie mit NAVEX Global mehrere Systeme für die Aufnahme von Hinweisen einrichten, die auf den geografischen Standort und/oder die Tochtergesellschaft zugeschnitten sind.
Wird die rechtliche Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich sein?
Die Richtlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Rahmen und Rechtsstandard in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Da jeder Mitgliedstaat die Richtlinie in das jeweilige nationale Recht integrieren muss, haben die Staaten die Kontrolle darüber, wie einzelne Aspekte auf lokaler Ebene angewendet werden. Einige Mitgliedstaaten können ihre Umsetzung ausweiten, um einen breiteren Geltungsbereich oder strengere Standards zu erreichen - dies ist zulässig, wenn ihre Umsetzung den in der Richtlinie festgelegten Mindeststandard erfüllt oder übertrifft.
Wird es in meinem Land zusätzliche Anforderungen zum Schutz von Hinweisgebern geben?
Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten kann zu erweiterten rechtlichen Anforderungen auf nationaler Ebene führen. Aspekte wie die Art des gemeldeten Fehlverhaltens und die Frage, ob die Meldungen anonym eingereicht wurden, können ebenfalls zu Unterschieden in der Qualifikation für den Schutz in den verschiedenen Mitgliedstaaten führen. Abschreckende Maßnahmen wie finanzielle oder rechtliche Sanktionen für Organisationen oder Personen, die gegen die neuen Regeln verstoßen, werden ebenfalls auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt und könnten zu gewissen Unterschieden zwischen den 27 Mitgliedstaaten führen.