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EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern: Sechs wichtige Maßnahmen, die Sie jetzt ergreifen müssen

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern betrifft öffentliche und private Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern in allen Mitgliedsstaaten der EU. Sie tritt 2021 in Kraft. Die von der Richtlinie betroffenen Organisationen müssen eine Reihe von Maßnahmen durchführen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.

Verwenden Sie diese Ressource zur Identifizierung der sechs wichtigen Schritte, die Ihre Organisation durchführen muss, um sich auf die Richtlinie vorzubereiten und diese einzuhalten.

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Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an unter +44 (0) 20 8939 1650.

Laden Sie diesen Artikel herunter und erfahren Sie:

  • Ob Ihre Organisation von der Richtlinie betroffen ist

  • Welche Meldekanäle Sie einrichten müssen

  • Welche Personen mit der neuen Richtlinie geschützt werden

  • Welche Verpflichtungen hinsichtlich Unterstützung, Schutz und Rückmeldung Ihre Organisation erfüllen muss